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Tipp 1:
Wann werden die neuen .EU-Domains nun tatsächlich eingeführt?
1.1 Sunrise 1 (7. Dezember 2005)
In dieser Phase dürfen öffentliche Einrichtungen sowie Inhaber von eingetragenen Handelsmarken (Schutzmarke, Warenzeichen oder andere eingetragene Marke) Domains beantragen. Als öffentliche Einrichtungen gelten: Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, nationale, regionale und örtliche
Regierungsstellen, Regierungseinrichtungen, öffentliche Verwaltungsstellen und Behörden, Organisationen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie internationale und zwischenstaatliche Einrichtungen.
1.2 Sunrise 2 (7. Februar 2006)
In dieser Phase dürfen alle Beteiligten aus Phase 1 und darüber hinaus Inhaber "sonstiger" Rechte, die durch die Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedsstaates geschützt
sind, registrieren. Dazu gehören Eigennamen (Familiennamen), Warenzeichen, Firmen- und Geschäftsbezeichnungen und charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke.
1.3 Landrush (7. April 2006)
Die Sunrise-Period wird geschlossen, die Registry ist offen für alle Registrierungen. Noch ausstehende Überprüfungen von Domain-Namen aus der Sunrise-Period werden jedoch noch über
das Ende der Sunrise fortgesetzt.
Tipp 2:
Kann ich schon heute Domains unter ".EU" registrieren?
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