Alle wichtigen Voraussetzungen zur EU Domain Registrierung innerhalb der beiden Sunrise Phasen.
Diese Information zur bevorrechtigten Registrierung einer EU-Domain gilt nur für Markeninhaber, oder Inhaber weiterer Rechte gem. Voraussetzungen aus der Public Policy zur EU Domainregistrierung. Ohne diese gültigen Voraussetzungen gehen Sie bitte den normalen Weg über unsere EU Domain Vorregistrierung für die folgende öffentliche EU Domain Registrierung. Innerhalb der EU Sunrisephase werden die Anträge gegen eine Bearbeitungsgebühr für Sie per Hand bearbeitet. Nachstehende Angaben als unverbindlich zu verstehen, da Übersetzungsfehler nicht auszuschließen sind.
Sunrise Phase 1 ( ab 7. Dezember 2005 ) Sunrise Phase 2 ( ab 7. Februar 2006 )
2. Voraussetzungen für die Teilnahme
2.1 Wer darf EU Domains innerhalb der Sunrise Phase registrieren?
Der Domaininhaber muss seinen Wohnsitz innerhalb der Mitgliedsstaaten EU haben, d.h. Länder wie Bulgarien oder die Schweiz sind unzulässig. Für Firmen gilt, dass der Haupt-Firmensitz innerhalb der EU liegt,
bei Organisationen muss es der Hauptsitz sein.
2.2 Wo können EU Domains registriert werden?
EU-Domains dürfen nur über akkreditierte Registrare beantragt werden. onSite internet services arbeitet mit 2 akkreditierten Registraren INTERNETX und 3WMEDIA zusammen, die mit uns gemeinsam in der
Vergangenheit schon mehrere Domaineinführungen erfolgreich abgewickelt haben. Die Chancen einer Zuteilung aus der Vorregistrierung verdoppeln sich daher (Gilt nicht für Sunrise, hier nur 1 akkreditierter
Registrar bzw. Antrag pro Domain zulässig)
2.3 Welche EU Domainnamen sind zulässig?
In den beiden Sunrise-Phasen muss der Domainname exakt mit dem Markennamen bzw. Namen der öffenlichen Einrichtung übereinstimmen.
Es gelten folgende Regeln:
- der Domainname darf minimal 2, maximal 63 Zeichen enthalten - zulässig sind alle Buchstaben des Alphabets (A-Z), Zahlen (0-9) und der Bindestrich (-) - der Bindestrich darf weder am Anfang, noch am Ende,
noch gleichzeitig an 3. und 4. Stelle des Domainnamens stehen - enthält der zu beantragende Name Sonderzeichen, insbesondere ~ @ $ % ^ & * () + = <> {} ,eckige Klammern, | \ / : ; ' , . ?, dann
werden diese aus dem Namen entfernt, durch Bindestriche ersetzt oder, wenn möglich, transkribiert. - enthält der Domainname Umlaute oder Buchstaben, die mit nicht im ASCII-Code enthaltenen Elementen
versehen sind, dann werden diese ohne diese Elemente wiedergegeben (bspw. é wird zu e) oder durch übliche Schreibweisen ersetzt (ä wird zu ae) - nicht zulässig sind weiterhin 2-buchstabige Domains, die
einen Alpha-2-Ländercode darstellen (bspw. de, be, it ...)
2.4 Welche Dokumente müssen bereit gehalten werden
2.4.1 Grundvoraussetzung zur Registrierung von EU Domains innerhalb der ersten Registrierungsphasen (Sunrise)
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in vollständigem Besitz des Rechts auf die Führung des gewünschten Namens sein, d.h. z.B. Markenanmeldungen müssen eingetragen und in Kraft sein.
2.4.2 Unterlagen für die EU Sunrise Phase
Die Unterlagen müssen enthalten:
- Bei Markenanmeldungen:
einen Beweis, dass der vollständige Name, für den das Recht beansprucht wird, alle in den entsprechenden Gesetzen (gerichtlichen Verordnungen, wissenschaftlichen Arbeiten und/oder Gerichtsurteilen) angegebenen Bedingungen erfüllt und das der Name geschützt ist. (z.B: Kopie der Markenurkunde, etc.)
- Bei Firmennamen usw.: eine eidesstattliche Erklärung
(unterschrieben durch eine zuständige Behörde, einen Rechtsanwalt oder einen Bevollmächtigten), in der versichert wird, dass der Firmenname durch das Gesetz des jeweiligen Landes geschützt ist, das schließt Verweise auf gerichtliche Verordnungen, wissenschaftliche Arbeiten, Gerichtsurteile und die Bedingungen, die für den Schutz nötig sind, ein.
Es ist ausreichend, Kopien der relevanten Gerichtsentscheidungen, Markenurkunden oder Entscheidungen von Schlichtungsstellen beizulegen.
Sollte der Name, für den das Recht beanprucht wird, berühmt, öffentlich oder allgemein bekannt sein, muss der Antragsteller eine eidesstattliche Erklärung (unterschrieben durch eine zuständige Behörde,
einen Rechtsanwalt oder einen Bevollmächtigten) oder ein entsprechendes rechtskräftiges Gerichturteil bzw. eine Entscheidung eines Schiedsgerichts einer offiziellen Streitschlichtungsstelle, die
beschlussfähig in wenigstens einem Mitgliedsstaat der EU ist, bereithalten. In diesem Dokument muss bestätigt sein, dass der Name, für den das Recht beansprucht wird, alle in den entsprechenden Gesetzen
(gerichtlichen Verordnungen, wissenschaftlichen Arbeiten und/oder Gerichtsurteilen) angegebenen Bedingungen erfüllt.
Jegliche eidesstattliche Erklärung
muss klar ausdrücken bzw. ausreichend Beweis enthalten, dass der Unterzeichnende eine zuständige Behörde, Rechtsanwalt bzw. bevollmächtigt ist, den Antragsteller zu vertreten.
|
Sollten Sie keinen Anwalt oder Behörde kennen, der (die) sich mit diesen Fragen auskennt, so können wir Ihnen folgenden Anprechpartner empfehlen:
Roth Rechtsanwälte z.H. Michael Roth, Stichwort EU-Sunrise Phase Eckenheimer Landstraße 38 60318 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69-5979810 Fax +49 (0)69-59798118 Emailkontakt: m.roth [klammeraffe] roth-rechtsanwaelte.de
|
|
Zu formalen Anforderungen an die Unterlagen konsultieren Sie bitte Abschnitt 3.3.3
3. Ablauf der Anmeldung für die EU Sunrise Phase
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Alle Anträge werden in jeder Phase nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip abgearbeitet, d.h. in der Reihenfolge ihres Eintreffens.
3.1 Senden der Anträge zur EU Sunrise Phase
Alle von Ihnen bei uns beauftragten .EU-Domain-Namen werden in der Reihenfolge ihres Erstellungsdatums elektronisch an die Registry gesendet.
3.2 Antwort von der Registry
3.2.1 Antwort-Mail
Nachdem die Registry den elektronischen Antrag erhalten hat, wird an den Antragsteller und den Registrar eine Mail verschickt, die folgende Daten enthält:
- Domain-Name - Zeitstempel der Bestätigung des Eingangs - Position des Antrags in der Warteschlange der Registrierungen für diesen Domain-Namen
- das Datum, bis zu dem das Urkundenmaterial erbracht werden muss (s. dazu 3.3.2) - einen Hyperlink auf die Website, auf der ein Anschreiben an die Prüfstelle generiert werden kann
Diese Prüfstelle, auch “ Validation Agent” genannt, prüft Ihre Berechtigung zur Teilnahme.
3.2.2 Ausfüllen der Website zum generieren des Anschreibens
Auf der Website muss die Anzahl der Seiten des zu sendenden Urkundenmaterials angegeben werden. Desweiteren kann eine andere Sprache für das Urkundenmaterial gewählt werden.
WICHTIG: Das gesamte Material muss dann in dieser Sprache geschrieben sein. Details s. Abschnitt 3.3.1.
Nach Eingabe der Daten wird das Anschreiben generiert, das folgende Informationen enthält:
- Name und Anschrift der Prüfstelle - Domain-Name - Vollständiger Name des Antragstellers - Vollständige Kontakt-Informationen des Antragstellers
- der Typ des "früheren Rechts", welches vom Antragsteller beansprucht wird - das Land, in welchem das Recht geschützt ist
- der vollständige Name, für den das "frühere Recht" beansprucht wird - die Sprache, in der das Urkundenmaterial abgefasst ist - das Eingangsdatum des Antrags bei der Registry
- einen Strichcode
3.3 Versenden der Unterlagen für die EU Sunrise Phase
3.3.1 Das Anschreiben an den “Validation Agent”
Das in Punkt 3.2.2 über die Webseite generierte Anschreiben muss ausgedruckt und an die im Anschreiben genannte Adresse versendet werden.
Dabei muss sichergestellt werden:
- dass das gesamte mitzusendende Material in der auf dem Anschreiben angegebenen Sprache abgefasst ist. (Ggf. muss Punkt 3.2.2 wiederholt und die Sprache korrigiert werden. Sollten ein
oder mehrere Dokumente oder Teile eines Dokuments nicht in der Sprache abgefasst sein, so muss eine Übersetzung eines zertifizierten Übersetzers begefügt werden)
- das Anschreiben unterschrieben ist - das relevante Urkundenmaterial begefügt und ebenfalls unterschrieben ist (Urkundenmaterial,
das ohne, mit einem geänderten oder nicht ordnungsgemäß unterschriebenen Anschreiben gesendet wird, wird nicht berücksichtigt) - der Wortlaut des Anschreibens nicht geändert werden darf
Das Anschreiben kann per Post, Einschreiben oder Kurier gesendet werden. Das alles bekommen Sie aber von der Prüfstelle nochmals mitgeteilt.
3.3.2 Fristen
Generell gilt, dass das Schreiben vor dem im Anschreiben festgelegten Termin an die Prüfstelle gesendet werden muss.
Im Einzelnen gelten folgende Bedingungen:
- maßgebend sind die Arbeitstage in Belgien, d.h. die Schreiben können nur zwischen 8.00 und 17.00 Uhr belgischer Zeit an belgischen Werktagen entgegengenommen werden
- Samstage, Sonn- und Feiertage gehören nicht dazu - fällt das Ablaufdatum auf einen solchen Tag, dann muss das Schreiben bis spätestens den
letzten Werktag vor diesem Termin bei der Prüfstelle eingegangen sein - wird das Schreiben nicht fristgerecht empfangen, rückt automatisch der nächste Antragsteller
für diese Domain in der Warteschlange ein Position höher
3.3.3 Formale Kriterien
Pro Domainantrag darf nur ein Schreiben versendet werden.
Folgende Kriterien sind zwingend einzuhalten:
- Format des Schreibens ist DIN A4 (210 x 297 mm) bzw. Letter (279,4 x 215,9 mm) - alle Dokumente müssen einseitig auf weißem Papier gedruckt bzw. kopiert sein
- alle Dokumente müssen lesbar sein (gilt insbesondere für eingescannte Vorlagen) - Seiten müssen fortlaufen nummeriert sein, beginnend mit 1 (das Anschreiben bleibt außen vor)
- Dokumente dürfen nicht retouchiert oder anderweitig verändert werden - Blätter dürfen nicht gefaltet, geheftet, geklebt oder in anderer Weise miteinander verbunden werden
Der Antragsteller muss sicherstellen, dass alle diese Voraussetzungen erfüllt sind. Urkundenmaterial, dass im Namen des Antragstellers von Seiten Dritter gesendet wird, wird als
vom Antragsteller gesendet erachtet.
Die Prüfstellen sind nicht verpflichtet, Material zu bearbeiten, dass nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Darüberhinaus sind sie auch nicht verpflichtet, den Antragsteller zu informieren, ob das
eingesandte Material alle Voraussetzungen erfüllt.
Wenn keine Meldung von der Prüfstelle und/oder der Registry eingeht, kann das implizit so aufgefasst werden, dass die Unterlagen die Bedingungen erfüllt haben.
WICHTIG: Nach dem Absenden gehen die Unterlagen in das alleinige Eigentum der Prüfstelle über. Senden Sie daher keine Originale, sondern immer nur Kopien!
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen. Sie dienen zur umfangreichen Information der Abwicklung und haben keinesfalls den Anspruch auf
Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtsverbindlichkeit. Einige Punkte sind allgemein formuliert und müssen im einzelnen Fall möglicherweise anders als angegeben umgesetzt oder ausgeführt
werden. Eine aus dieser Information reasultierende Haftung oder Rechtsanspruch wird komplett ausgeschlossen. Es gelten letztendlich immer die Registrierungsbedingungen wie sie von der Registry www.EUrid.org zur Verfügung gestellt werden und sind Grundlage für jede EU-Domainregistrierung oder Teilnahme an der Sunrise-Phase mit Hilfe von onSite internet services.
Für die Initiierung und Bearbeitung der Antragsanschreiben erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr pro Antrag zzgl. der fälligen Registrierungsgebühren nach erfolgreicher Zuteilung.
Alles in Allem viel Information - aber keine Angst davor! Die Teilnahme ist einfacher als Sie denken.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg,
TEAM ONSITE / Hostmaster
Ab 7. April 2006 hier entlang zur:
|