Alle wichtigen Informationen zur EU Domain Registrierung innerhalb der beiden Sunrise Phasen.
- Annahmeschluss zur Antragsbearbeitung erreicht - Keine weiteren schriftlichen Anträge möglich!
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Ab 7. April hier entlang zum:
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Diese galten ALLEINIG für Nutzerkreise, welche folgende Eigenschaften nachweisen können. Alle anderen nutzen die normale EU Vorregistrierung
Berechtigt vom 7.Dez 2005 - 1.April 2006 zur Teilnahme waren:
Öffentliche Einrichtungen sowie Inhaber von eingetragenen Handelsmarken (Schutzmarke, Warenzeichen oder andere eingetragene Marke) Organe und Einrichtungen der Europ. Gemeinschaft,
nationale, regionale und örtliche Regierungsstellen, Regierungseinrichtungen, öffentliche Verwaltungsstellen und Behörden, Organisationen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie internationale und
zwischenstaatliche Einrichtungen,
Eigennamen (Familiennamen), Warenzeichen, Firmennamen und Geschäftsbezeichnungen und charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke.
Sollten Sie nicht zu diesen Personengruppen gehört, brauchen Sie nicht weiterlesen, sondern benutzen bitte die reguläre EU Domain Voranmeldung.
Alle anderen bitte hier weiterlesen, es lohnt den Aufwand:
Wichtige Hinweise, Lesestoff und Regelwerke
Diese Information zur bevorrechtigten Registrierung einer EU-Domain gilt nur für Markeninhaber, oder Inhaber weiterer Rechte gem. Voraussetzungen aus der Public Policy zur EU Domainregistrierung.
Ohne diese gültigen Voraussetzungen (siehe Regeln und Termine unten) gehen Sie bitte den normalen Weg über unsere EU Domain Vorregistrierung
für die im 3. Schritt folgende, öffentliche EU Domain Registrierung.
Innerhalb der EU Sunrisephase werden die Anträge gegen eine Bearbeitungsgebühr für Sie per Hand bearbeitet. Alle Anmelder, die KEINE Markenurkunde, Firma oder andere ältere Rechte besitzen (siehe unten), tragen sich
bitte in die Liste der Vorregistrierungen unter www.neue-domainnamen.de mit Ihrer Wunschdomain ein. Für alle anderen lohnt das Weiterlesen:
Folgende Regeln und Termine gelten während der Phasen der beiden Sunrise-Periods:
1.1 Sunrise 1 (7. Dezember 2005)
In dieser Phase dürfen öffentliche Einrichtungen sowie Inhaber von eingetragenen Handelsmarken (Schutzmarke, Warenzeichen oder andere eingetragene Marke) Domains beantragen. Als öffentliche Einrichtungen gelten:
Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, nationale, regionale und örtliche Regierungsstellen, Regierungseinrichtungen, öffentliche Verwaltungsstellen und Behörden, Organisationen und Einrichtungen des öffentlichen
Rechts sowie internationale und zwischenstaatliche Einrichtungen.
1.2 Sunrise 2 (7. Februar 2006)
In dieser Phase dürfen alle Beteiligten aus Phase 1 und darüber hinaus Inhaber "sonstiger" Rechte, die durch die Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedsstaates geschützt sind, registrieren. Dazu gehören
Eigennamen (Familiennamen), Warenzeichen, Firmen- und Geschäftsbezeichnungen und charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke.
1.3 Landrush (ab 7. April 2006)
Die Sunrise-Period wird geschlossen, die Registry ist offen für alle Registrierungen. Noch ausstehende Überprüfungen von Domain-Namen aus der Sunrise-Period werden jedoch noch über das Ende der Sunrise fortgesetzt. Teilnahme hier. Folgen Sie künftig diesem Link zur Live Registrierung der EU Domains
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