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Tipp 6:
Wer darf eine .EU-Domain registrieren?
Laut der EG-Verordnung 733/2002 v. 22.4.2002, EG-Verordnung 874/2004 v. 28.4.2004 dürfen folgende Personen und Unternehmen eine .eu-Domain registrieren:
- Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft - Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der europäischen Gemeinschaft
- Organisationen mit Niederlassung innerhalb der europäischen Gemeinschaft - Die Domain für die Sunrise Period muss exakt der Marke entsprechen. Ausnahme: Bindestriche
- Die Marke muss entweder eine Gemeinschaftsmarke oder eine nationale Marke einer EU-Mitgliedsstaates sein. Markeninhaber tragen sich bitte in das dafür vorgesehene Formular ein, damit sie an den Sunrise Terminen teilnehmen können.
Als PDF:
EG-Verordnung 733/2002 v.22.4.2002
EG-Verordnung 874/2004 v. 28.4.2004
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